AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Website wird von der Edelstahl Events & Productions GmbH betrieben. Auf der gesamten Website beziehen sich die Begriffe "wir", "uns" und "unser" auf dessen Kostümverleih Le Boudoir Berlin. Edelstahl Events bieten Ihnen, dem Benutzer, diese Website, einschließlich aller Informationen, Tools und Dienstleistungen, die auf dieser Website zur Verfügung stehen, unter der Bedingung an, dass Sie alle hier aufgeführten Bedingungen, Richtlinien und Hinweise akzeptieren.
Durch den Besuch unserer Website und/oder den Kauf von etwas von uns, beteiligen Sie sich an unserem "Service" und erklären sich damit einverstanden, an die folgenden
Bedingungen ("Nutzungsbedingungen", "Allgemeine Geschäftsbedingungen") gebunden zu sein, einschließlich der zusätzlichen Bedingungen und Richtlinien, auf die hier verwiesen wird und/oder über einen Hyperlink verfügbar ist. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Benutzer der Website, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Benutzer, die Browser,
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indem wir Updates und/oder Änderungen auf unserer Website veröffentlichen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Seite regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Ihre fortgesetzte Nutzung oder Ihr Zugriff auf die Website nach der Veröffentlichung von Änderungen stellt die Annahme dieser Änderungen dar.
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Le Bodoir Berlin by Edelstahl Events & Productions GmbH, Inhaberin Else Edelstahl, Seumestraße 7, 10245 Berlin – nachfolgend Vermieter genannt – und Mietern gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen müssen schriftlich durch den Vermieter oder durch vom Vermieter befugte Personen bestätigt werden.


2. Vertragsschluss
a) Mit der Bestellung gibt der Mieterinteressent ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung ab. Der Mietvertrag bedarf der ausdrücklichen Annahme durch den Vermieter.
b) Im Mietzins enthalten sind die Kosten einer Anprobe und persönliche Beratung für einen Zeitraum von 45 Minuten. Sofern eine Anprobe länger dauert, ist die darüber hinausgehende Zeit zusätzlich zu vergüten.


c) Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager des Vermieters. Kosten für den Versand und Verpackung sind vom Mieter zu tragen.
d) Der Mieter trägt die Gefahr der Versendung des Mietgegenstandes.


e) Der Mieter darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters keine eigenmächtigen Änderungen an den Mietgegenständen vornehmen.
f) Die Mietgegenstände bleiben im Eigentum des Vermieters.
g) Der Mieter wählt die von ihm zu mietenden Mietgegenstände in den Geschäfts-/Lagerräumen des Le Boudoir Berlin aus und vergewissert sich über den jeweiligen Zustand des jeweiligen Mietgegenstandes.
h) Solange Mietgegenstände von dem Mieter zwar ausgewählt, aber noch nicht gemietet sind, behält sich der Vermieter vor, solche Mietgegenstände an Dritte zu vermieten.
i) Der Mieter kann in Abstimmung mit und unter Mitwirkung von Le Boudoir Berlin Anproben vornehmen. Der Vermieter behält sich vor, hierfür (bei unüblichem Umfang und Dauer) eine gesonderte Vergütung zu verlangen.
3. Mietzeit
a) Der Mietzeitraum beträgt regelmässig 7 Tage.


b) Die Mietgegenstände sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, mit Ablauf der Mietzeit zurückzugeben. Für den Fall der verspäteten Rückgabe wird ein Mietzins von 15% pro Tag der Mietverlängerung fällig.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der regelmäßige Mietzins wird sofort bei Vertragsschluss fällig, der Mietzins für verspätete Retour ist ab dem ersten Verzugstag fällig.
b) Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Mieter den vereinbarten Mietzins mit Beginn der Mietzeit.
c) Der Vermieter kann vom Mieter besondere Vorschusszahlungen und/oder Sicherheiten (z.B. Kaution, Bürgschaften) verlangen, was im Einzelfall mit dem Mieter zu vereinbaren ist.
d) Die Zahlung erfolgt bar.


5. Rücktritt, Kündigung
a) Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu. Der Mieter ist auch bei Nichtabholung der Mietgegenstände zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet.



6. Rechte, Pflichten des Mieters
a) Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Mietgegenstände anders als zu dem vertraglich vereinbarten Gebrauch zu nutzen. Der Mieter ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietgegenstände weiter zu vermieten.
b) Die Gegenstände sind in gutem, verwendbarem Zustand nach Gebrauch zurück zu liefern und insbesondere vor Nässe und Feuchtigkeit zu schützen.
c) Bei Verschmutzungen der Mietgegenstände, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, behält sich der Vermieter vor, besondere Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
d) Die Mietzeit beginnt – sofern nicht anders vereinbart – mit dem Zeitpunkt, an dem die Mietgegenstände die Geschäfts-/ Lagerräume des Le Boudoir Berlin verlassen haben und endet mit ihrer Rückkehr dorthin.
e) Der Verlust von Mietsachen oder Einzelteilen der Mietgegenstände ist unverzüglich mitzuteilen. Im Falle von Diebstahl hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter nachzuweisen.


f) Wesentliche Verschlechterungen des Mietgegenstandes während des Mietzeitraumes hat
der Mieter zu vertreten.


g) Der Mieter ist verpflichtet, Mängel an den Mietgegenständen bei Übergabe dem Vermieter anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
7. Schadensersatz
a) Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Mietgegenständen.


b) Bei Verlust der Mietsache verpflichtet sich der Mieter, Schadensersatz in Höhe des vierfachen Mietzinses zu leisten.
c) Bei Beschädigungen, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen,
verpflichtet sich der Mieter, die Kosten der Wiederherstellung in vollem Umfang zu tragen. Die Kosten der Wiederherstellung umfassen auch die Kosten des Mietausfalls für den Zeitraum der Reparatur.


d) Ist die Mietsache oder sind Einzelteile von ihr nach der Rückgabe unbrauchbar oder übersteigen die Wiederherstellungskosten den Wert der Neuanschaffung der Mietsache, steht dies dem Verlust der Mietsache gleich.


e) Dem Mieter ist es im Falle der Geltendmachung von pauschalen Schadensersatzansprüchen oder Rücktrittskosten gestattet, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Mieter nur zum Ersatz des geringeren Schadensbetrages verpflichtet. Der Mieter hat dabei zu beachten, dass eine Wiederbeschaffung von Originalen nur durch gleichwertige Originale erfolgen kann.
f) Der Mieter erwirbt durch die Leistung von Schadensersatz keinerlei Rechte an den Mietgegenständen. Ein Anspruch auf Übereignung von beschädigten Mietgegenständen besteht nicht.
8. Haftungsausschluss:
a) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in den Mietgegenständen zurückgelassen werden.
b) Der Vermieter gewährt keine Exklusivität. Mietgegenstände können daher jederzeit auch für solche identischen und/oder ähnlichen Zwecke von anderen Mietern gemietet und genutzt werden, wie sie der Mieter plant und vorsieht.


9. Gerichtsstand
a) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Falls der Mieter Kaufmann ist, wird als ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Geschäftsbedingungen (und des Gerichtsstandes selbst) ergebenden Streitigkeiten Berlin vereinbart.
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